ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Alles klar! Wien – Höber GmbH

Alles klar! Wien – Höber GmbH Leihgut in Racks und Boxen (zuzüglich Einlagen) ist Eigentum von Alles klar! Wien – Höber GmbH.
Die Verkaufsware ist Eigentum von Alles klar! Wien – Höber GmbH bis zu erfolgter Bezahlung.

Für sämtliche Verträge mit Alles klar! Wien – Höber GmbH gelten ausschließlich deren eigene Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte mit Alles klar! Wien – Höber GmbH, soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an die Alles klar! Wien – Höber GmbH aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an Alles klar! Wien – Höber GmbH erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.


Vertragsschluss / Bestellung

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Alles klar! Wien – Höber GmbH erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt. Alles klar! Wien – Höber GmbH bleibt vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Mietpreise

Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Preislisten von Alles klar! Wien – Höber GmbH. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und pro Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von drei Tagen. (Sonntage und Feiertage werden nicht berechnet). Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Der Preis wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände ab Lager von Alles klar! Wien – Höber GmbH berechnet.

Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten.
Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der regionalen Öffnungszeiten von Alles klar! Wien – Höber GmbH verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit, d.h. drei Tage, wobei Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet werden.

Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten. Bitte informieren Sie sich zu den Konditionen in Ihrem Alles klar! – Höber GmbH Betrieb. Für Messezeiten gelten besondere Mietbedingungen.

Alles klar! Wien – Höber GmbH Service ist:
Übergabe: Hygienisch sauber – verschlossen pro Einheit – d.h. gebrauchsfertig
Rücknahme: ungewaschen


Transport – Anlieferung – Abholung

Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter (mit LKW und Hubwagen befahrbar) die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.

Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.
Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und mit einem LKW von bis zu 40 Tonnen befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Schäden am Gelände oder an Gebäuden.

Sollte der Mieter Schäden an den Vermietartikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.


Kostenpflichtige Zusatzleistungen

Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten.

Selbstabholung

Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.
„Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist.

Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.“

Zahlungsbedingungen

Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig bzw. durch Vorauskasse zu begleichen.
Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld auch Lastschriftverfahren (NUR Maestro, Master, Visa) bei Selbstabholung. Bei Kunden kann eine Kaution erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird.

Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.

Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% Stornokosten Bis 4 Tage vor Veranstaltung: 60% Stornokosten < 4 Tage vor Veranstaltung 90% Stornokosten


Verzug

Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist Alles klar! Wien – Höber GmbH berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 12% über dem Basiszins zu verlangen.

Haftung

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an Alles klar! Wien – Höber GmbH. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise.


Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen:

Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert:
Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturpreis und Reparaturkosten berechnet. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.
Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von Alles klar! Wien – Höber GmbH aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.


Kündigung des Vertrages

Alles klar! Wien – Höber GmbH ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.

Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn Alles klar! Wien – Höber GmbH entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.


Farbabweichungen

Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

Urheberrecht

Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos und Videos von der Vermietware in Absprache mit dem Kunden vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Vermietartikel abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.


Reinigung der Mietartikel

Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und ohne Essensreste zurückgegeben werden, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können.
Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten. Textilien, wie z.B. Tischtüchern, Hussen, müssen stets trocken zurückgegeben werden.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist Mödling.
Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.

Änderung der Geschäftsbedingungen

Alles klar! Wien – Höber GmbH behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.

Stand: 04/2020

+43 (0)1 69 99 040